Wir übernehmen sämtliche Aufgaben Ihrer Finanzbuchführung. Sie können uns monatlich Ihre Belege zur Verfügung stellen oder uns die Daten über die Schnittstellen Ihrer Fakturierungsprogramme zukommen lassen.
Mit Hilfe unseres Buchhaltungsprogrammes, können wir Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot bis hin zur Digitalisierung Ihrer Belege, einer Offenen-Posten-Buchführung und der Einrichtung eines wirksamen Mahnwesens anbieten. Dazu nutzen wir Schnittstellen zur Datenübernahme – so sparen wir Zeit und Sie Kosten.
Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen der Gehaltsabrechnung effizient und pünktlich im Rahmen erprobter Abläufe. Die gesamte Kommunikation mit den Finanzämtern und den Sozialversicherungsträgern übernehmen wir für Sie.
Das Steuerberatungsgesetz erlaubt gemäß § 6 Ziff. 3 und 4 sowie § 8 einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, das Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Buchhaltung eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Auch die lfd. Lohnabrechnung bis hin zur Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt gehören zum Leistungsumfang. Beratung und Jahresabschluss bleiben weiterhin in den bewährten Händen Ihres Steuerberaters, der einfach mit den von uns erstellten Daten und Auswertungen weiterarbeiten kann.