Leistungen

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Einen kurzen Einblick in meine Leistungen bekommen Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontakieren. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Wir übernehmen sämtliche Aufgaben Ihrer Finanzbuchführung. Sie können uns monatlich Ihre Belege zur Verfügung stellen oder uns die Daten über die Schnittstellen Ihrer Fakturierungsprogramme zukommen lassen.
Mit Hilfe unseres Buchhaltungsprogrammes, können wir Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot bis hin zur Digitalisierung Ihrer Belege, einer Offenen-Posten-Buchführung und der Einrichtung eines wirksamen Mahnwesens anbieten. Dazu nutzen wir Schnittstellen zur Datenübernahme – so sparen wir Zeit und Sie Kosten.

  • Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
  • Kontieren der Belege
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung, Offene Posten Buchhaltung
  • Mahnwesen
  • Laufende Abstimmung der Buchhaltungskonten
  • Organisation des gesamten Rechnungswesens
  • Erstellung von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • Mehrjahresvergleiche
  • Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
  • Einrichtung einer innerbetrieblichen Buchhaltungslösung
  • Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
  • Buchhaltungserstellung direkt in Ihrem Unternehmen
  • Elektronische Datensicherung und -archivierung
  • Existenzgründungsberatung
  • Zahlungsverkehr

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen der Gehaltsabrechnung effizient und pünktlich im Rahmen erprobter Abläufe. Die gesamte Kommunikation mit den Finanzämtern und den Sozialversicherungsträgern übernehmen wir für Sie.

  • monatliche lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • sämtliche Arbeiten des Sozialversicherungsmeldewesens
  • Entgeltbescheinigungen und Lohnfortzahlungserstattungen
  • Probeabrechnung für Gehaltsverhandlungen inkl. Arbeitgeberkosten

Sie interessieren sich für meine Leistungen?

Gerne können Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontakieren.

info@blaske-bf.de
T + 49 (0) 8179 – 94 34 66

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Anmerkung:

Das Steuerberatungsgesetz erlaubt gemäß § 6 Ziff. 3 und 4 sowie § 8 einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, das Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Buchhaltung eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Auch die lfd. Lohnabrechnung bis hin zur Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt gehören zum Leistungsumfang. Beratung und Jahresabschluss bleiben weiterhin in den bewährten Händen Ihres Steuerberaters, der einfach mit den von uns erstellten Daten und Auswertungen weiterarbeiten kann.